Würzburg, 19. Mai.
Dass die Grundrechte von Geimpften und Genesenen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden, wenn von ihnen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, ist juristisch geboten. Die Regelung in ihrer aktuellen Form benachteiligt allerdings einmal mehr die junge Generation. Unabhängig von der vorhandenen Bereitschaft können sich Kinder und Jugendliche neben Menschen, bei denen gesundheitliche Gründe dagegen sprechen, gar nicht impfen lassen. Denn für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist schlichtweg noch kein Impfstoff zugelassen.
„Gerade junge Menschen waren und sind in ihrer Lebensführung durch die Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 besonders stark eingeschränkt und wurden von der Regierung in erster Linie als Schüler*innen gesehen. Bei der Rückgabe der Grundrechte dürfen junge Menschen jetzt nicht wieder benachteiligt werden – nur weil sie zu jung für den Impfstoff sind.“ so Sebastian Dietz, BDKJ-Diözesanvorstand. „Solange Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene keine zeitnahe Impfung bekommen können, fordern wir andere Konzepte, um jungen Menschen ihre Grundrechte zurückzugeben. Kinder und Jugendliche müssen die Möglichkeit haben, soziale Kontakte zu pflegen und an Angeboten der Jugend(verbands)arbeit teilnehmen zu können!“
Der BDKJ Würzburg begrüßt daher, dass die besondere Situation von Kindern unter 14 bislang zumindest bei den Kontaktbeschränkungen berücksichtigt worden ist. Dennoch brauchen sie für ihre Lebensführung eine längerfristige Perspektive. Neben dieser entwicklungspsychologischen Sicht ist die Rückgabe der Grundrechte aber auch eine Frage der Generationengerechtigkeit: Junge Menschen haben in der großen Mehrheit Einschränkungen von Anfang an solidarisch mitgetragen, um gefährdete Gruppen bestmöglich zu schützen. Nun darf die junge Generation auch Lösungen erwarten, bei denen sie für ihre Bedürfnisse Solidarität von der älteren Generation erfahren.