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Fototutorial: Datenschutzkonforme Fotos

Die 2018 in Kraft getretene DSGVO in Verbindung mit dem neuen Kirchlichen Datenschutzgesetz macht es auch Jugendgruppen zu einer großen Herausforderung, sich und ihre Veranstaltungen in den sozialen Medien zu präsentieren. Damit das bei der 72-Stunden-Aktion und auch darüber hinaus trotzdem klappt, haben wir mit den folgenden Bildern ein paar Tipps und Richtlinien für euch, welche Bilder und Videos ihr auch ohne die explizite Einverständniserklärung aller Teilnehmenden nutzen könnt.

Die 2018 in Kraft getretene DSGVO in Verbindung mit dem neuen Kirchlichen Datenschutzgesetz macht es auch Jugendgruppen zu einer großen Herausforderung, sich und ihre Veranstaltungen in den sozialen Medien zu präsentieren. Damit das bei der 72-Stunden-Aktion und auch darüber hinaus trotzdem klappt, haben wir mit den folgenden Bildern ein paar Tipps und Richtlinien für euch, welche Bilder und Videos ihr auch ohne die explizite Einverständniserklärung aller Teilnehmenden nutzen könnt:

Grundsätzlich besagt das Kunsturhebergesetz §23 Absatz 1, dass es keiner Einwilligung bedarf, wenn...

...die Bilder zur Zeitgeschichte gehören,

…Personen auf den Bildern nur als Beiwerk erscheinen,

...Versammlungen, Aufzüge, Demonstrationen usf. abgebildet sind oder die Abbildungen einem höheren Interesse der Kunst dienen.

Dies gilt aber nur, insofern die schutzwürdigen Interessen des Abgebildeten bzw. dessen Angehörigen dadurch nicht verletzt werden (z.B. peinliche Situation, Notlage...)

Vorsicht auch bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren: Hier solltet ihr euch auch in diesen Fällen lieber noch einmal absichern, indem ihr euch die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von ihren Erziehungsberichtigten einholt.

Bilder, auf denen die Gesichter der Personen nicht zu erkennen sind, können grundsätzlich veröffentlicht werden. Wie man solche Bilder kreativ gestalten kann, seht ihr in der Bildergalerie!