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Die Juleica: Qualifikation - Anerkennung - Legitimation

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. Seit dem Sommer 2009 hat die Karte ein neues Design.

Die Juleica im neuen Design.

Qualifikation
Die Juleica bürgt für Qualität: JedeR Juleica-InhaberIn hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: mindestens 30 Zeitstunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die BetreuerInnen die Juleica besitzen.

Voraussetzungen
1. Verwendungszweck
1.1 Die Jugendleiter-Card soll JugendleiterInnen insbesondere dienen
a) zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen.
b) zur Legitimation gegenüber Behörden und anderen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird (zum Beispiel Jugendämter, Polizei, Konsulate).
c) zum Nachweis der Berechtigung für die Beanspruchnahme der für Jugendgruppen und Jugend-leiter vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen, z.B. Freistellung nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehrn für Zwecke der Jugendarbeit, Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Fahrpreis- ermäßigungen im öffentlichen Verkehr, Gebührenfreiheit für das Entleihen von Medien und Geräten,
kostenfreie Benutzung von Räumen, Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe.
d) zur Erlangung sonstiger Vergünstigungen bei öffentlichen oder privaten Einrichtungen (z.B. Theatern, Filmtheatern, Museen, Schwimmbädern).
1.2. Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung durch die Obersten Landesjugendbehörden können die an die Jugendleiter-Card geknüpften Vergünstigungen in allen Ländern der Bundesrepublik in Anspruch genommen werden.
1.3. Eine Verpflichtung zur Führung des Ausweises besteht nicht. Die für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen geforderten Voraussetzungen können gegebenenfalls auch auf andere Weise nachgewiesen werden.

2. Voraussetzungen
2.1 Der Ausweis wird in der Regel nur für ehrenamtlich tätige JugendleiterInnen ausgestellt. Das sind alle in der Jugendarbeit als Leiter oder Helfer tätige Personen, sofern diese Tätigkeit kontinuierlich über einen längeren Zeitraum und nicht im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses, sondern im Wesentlichen unentgeltlich ausgeübt wird.
Andere – haupt- oder nebenberuflich tätige – Mitarbeiter in der Jugendarbeit können eine Jugendleiter-Card erhalten, wenn sie in ähnlicher Weise tätig werden, z.B. wiederholt leitende Funktionen bei Ferien- und Erholungsmaßnahmen oder Maßnahmen des internationalen Jugendaustausches übernehmen.
2.2 Voraussetzung ist in der Regel, dass der Jugendleiter/die Jugendleiterin für eine dem Bayerischen Jugendring angehörende Jugendorganisation (Jugendverband, Jugendgemeinschaft oder Jugendring) oder für einen sonstigen gemäß § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
In Ausnahmefällen kann der Ausweis auch für JugendleiterInnen bei einem (noch) nicht anerkannten Träger der freien Jugendhilfe ausgestellt werden, sofern dieser einen Antrag auf Aufnahme in den Bayerischen Jugendring oder auf öffentliche Anerkennung gestellt hat und nachweisbar bereits förderungswürdige Arbeit leistet.
2.3 Die Ausweisinhaber sollen eine ausreichende praktische und theoretische Ausbildung für ihre Aufgabe als Jugendleiter erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich eine Gruppe zu führen. Dafür ist mindestens die Teilnahme an einer Jugendleiteiter-Grundausbildung nach näherer Bestimmung des jeweiligen Trägers erforderlich. Die Teilnahme ist durch den Träger zu bestätigen.
2.4 Die Ausweisinhaber sollen in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann der Ausweis auch für JugendleiterInnen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.
2.5 Die Jugendleiter-Card wird für eine Gültigkeitsdauer, vorn höchstens drei Jahren ausgestellt. Bei Fortsetzung der Tätigkeit ist eine neue Card zu beantragen. Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung entfallen, ist de Card zurückzugeben.

Anerkennung
JugendleiterInnen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen und anderen Formen der Anerkennung verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch.
Daher gibt es eine, nach Regionen sortierte Datenbank.

Legitimation
Die Juleica legitimiert die InhaberInnen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten. Wenn es also während der Sommerfreizeit zu einem Notfall kommt, ist es gut, die Juleica dabei zu haben. Denn sie zeigt die Qualifikation der/des Jugendleiterin/s und bindet die Gruppe so in einen organisatorischen Zusammenhang ein.

Statistik
Seit der Einführung der Juleica wurden über 300.000 Karten ausgestellt. Doch wer ist die typische Jugendleiterin oder der typische Jugendleiter? Diese Statistik gibt etwas Aufschluss darüber.

Beantragung der Karte
Seit Juli 2009 kann die Karte nur noch online über www.juleica.de beantragt werden. Notwendige Voraussetzungen für die Beantragung sind: Internetzugang, eine eigene Email-Adresse und ein digitales Passfoto (Infos zur Größe und Auflösung des Bildes weiter unten).

In der weiter unten stehenden Präsentation ist das Antragsverfahren Schritt für Schritt erläutert. 

 

Hinweis: Wenn Sie die Datei nicht anzeigen, sondern auf Ihrem Rechner speichern wollen, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen "Ziel speichern unter...".

 

 

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