Macht teilen - Gleichheit anerkennenVisionen der Mitbestimmung für die katholische Kirche in Deutschland Hier zum downloaden:
VorwortDer Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Diözesanverband Würzburg gestaltet seit seiner Gründung 1947 das Würzburger Bistum in vielfältiger Weise mit. Die vorliegenden "Visionen" verstehen sich in dieser Tradition. Sie fordern deutlich mehr Mitbestimmung des Volkes Gottes in der Kirche, ohne diese in eine Parlamentarische Demokratie umwandeln zu wollen. Neben grundsätzlicher theologischer Reflexion enthalten sie auch konkrete Handlungsperspektiven. Der BDKJ sieht seine "Visionen" als Beitrag zu einer diözesanen Kirche auf dem Weg ins dritte Jahrtausend, die der Botschaft Jesu Christi treu bleibt ohne die Lebenswirklichkeit der Menschen zu ignorieren. 1. EinleitungDie vorliegenden "Visionen der Mitbestimmung" sind die nach einer theologischen Reflexion und verschiedenen Gesprächen mit kirchlich Verantwortlichen sowie Diözesanleitungen von Erwachsenenverbänden überarbeiteten Gedanken des 1994 bei der BDKJ-Diözesanversammlung verabschiedeten Demokratieförderplans. Die Visionen bilden - nicht zuletzt mit Blick auf den bevorstehenden Pastoralplan der Diözese im Rahmen des Projektes "Wir sind Kirche - Wege suchen im Gespräch" - die diözesane kirchenpolitische Standortbestimmung des BDKJ und sind eine Einladung an alle Gruppierungen in der Würzburger Ortskirche, zusammen mit dem BDKJ für intensivere Mitbestimmung und mehr Demokratie in der Kirche einzutreten. Seit längerem mehren sich die Stimmen - auch und gerade der engagierten Christinnen und Christen in der katholischen Kirche -, die ihre Unzufriedenheit über den immer noch in der Kirche spürbaren Klerikalismus, Zentralismus und das Patriarchat äußern und eine Umkehr der Kirche fordern. Immer mehr Christinnen und Christen, die Ihr Engagement von solchen überkommenen Strukturen und Verhaltensweisen blockiert oder gar ausgegrenzt sehen, ziehen sich enttäuscht vom kirchlichen Leben zurück. Die Visionen orientieren sich nicht nur am augenblicklich Machbaren. Der BDKJ will deshalb zusammen mit vielen anderen Christinnen und Christen und kirchlichen Gruppierungen neue Wege des Dialogs und neue Strukturen der Partizipation in der Kirche entwickeln und umsetzen und legt hierzu seine "Visionen" vor, die Grundlinien einer intensiveren Mitbestimmung in der Kirche markieren. Im Sinne biblisch-prophetischer Tradition orientieren sich die "Visionen" nicht nur am augenblicklich Machbaren. Sowohl Gründe eines gewachsenen kulturellen Selbstverständnisses und gesellschaftlicher Glaubwürdigkeit als auch Gründe theologischer Redlichkeit geben dem BDKJ die Bestätigung, daß ein solche "Visionen" berechtigt und notwendig sind. Es wäre unredlich zu verschweigen: Auch im BDKJ gibt es mit Blick auf innerkirchliche Reformen Skepsis, Resignation und Emigration. In Zeiten der Stagnation kommt es aber gerade darauf an, langfristige Ziele nicht aus den Augen zu verlieren, möglichst gemeinsam vorzugehen, Zwischenlösungen anzustreben und einen langen Atem zu bewahren. Diskussionen allein helfen nicht weiter. Die Umsetzung der "Visionen" erfordert Zivilcourage, Konfliktbereitschaft und Konfliktfähigkeit in einer Kirche, in der es noch keine ausgeprägte Streitkultur gibt. In kluger und maßvoller Weise sind auch provisorische Lösungen in Gang zu setzen. Mut zur konstruktiven Auseinandersetzung innerhalb der Kirche entspricht dem Geist des Evangeliums. (Apg. 15) Das verbandliche Leben selbst ist Ausdruck einer demokratischen Kultur in der Kirche Mehr Mitbestimmung und Demokratie in der Kirche ist im BDKJ ein zentrales Anliegen, wie es das Unternehmen Reißverschluß zeigte. Das verbandliche Leben selbst ist Ausdruck einer demokratischen Kultur in der Kirche. Aber auch zahlreiche andere kirchliche Initiativen, Verbände und Gruppierungen engagieren sich für mehr Mitbestimmung und befinden sich in regen Diskussions- und Umsetzungsprozessen. Die "Visionen" des BDKJ wollen hier ein Anstoß und eine Plattform sein, auf der die verschiedenen Anliegen und zahlreichen Aktivitäten für mehr Mitbestimmung und Demokratie in der Kirche gebündelt und verstärkt werden können. 2. Die Demokratisierung der Kirche als kulturelle und gesellschaftliche HerausforderungDie Christinnen und Christen heute leben in einer Gesellschaft, die weitgehend von demokratischen Entscheidungswegen, pluraler Meinungsbildung und gleichberechtigter Anerkennung individueller Mündigkeit und persönlicher Kompetenz geprägt ist. Die hohe Akzeptanz des demokratischen Rechtsstaates macht die Versöhnung mit der modernen Gesellschaft deutlich. Christinnen und Christen, die in dieser gesellschaftlichen Wirklichkeit leben, müssen jedoch, wenn sie sich in ihrer Kirche engagieren wollen, vielfach die Erfahrung machen, daß die jetzige geschichtliche Gestalt der Kirche dem genannten individuellen, kulturellen und gesellschaftlichen Selbstverständnis entgegensteht. Laien sind in wichtigen Fragen ausgeschlossen. Statt als gleichwertige und anerkannte Partnerinnen und Partner in der Kirche erleben sie sich immer wieder in ihrer Kompetenz nicht ernst genommen und bevormundet. Besonders Mädchen und Frauen sind davon betroffen. Statt Vertrauen in die Lebendigkeit von christlichen Gruppen, Gemeinschaften und Ortskirchen erfahren die Christinnen und Christen zumeist zentralistische Maßnahmen einer ängstlichen Kirche, die oft mehr auf Uniformität als auf Vielfalt setzt. Die innerkirchliche Machtkonzentration auf den Klerus hin schließt die Laien in wichtigen Fragen von Mitverantwortung und Entscheidung aus. Eine Entscheidungsfindung, die den Laien gleichberechtigt Möglichkeiten der Mitbestimmung zur Hand gibt, ist meistens nicht vorgesehen und bestenfalls durch unverbindliche Beratungszugeständnisse ersetzt. Diese Widersprüchlichkeit zwischen kirchlicher und kulturell-gesellschaftlicher Wirklichkeit bringt immer mehr Christinnen und Christen in persönliche Nöte und Konflikte, erschwert unnötig ihr persönliches Glaubenszeugnis und christliches Engagement in der Gesellschaft und gefährdet die Glaubwürdigkeit der Kirche insgesamt. Mit ihrem Festhalten an überkommenen Machtstrukturen setzt die Kirche ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel und trübt die Faszination der christlichen Botschaft. Ein gutes Beispiel für diese Problematik ist die Arbeit der katholischen Jugendverbände. Ein Hindernis der christlichen Ausstrahlung und damit missionarischen Wirkung der Jugendverbände ist die Kirche in ihrer derzeitigen sozialen Erscheinungsform selbst. Eine Kirche, die aufgrund struktureller Defizite nicht fähig ist, sich glaubwürdig in die Gesellschaft einzubringen und ihre Gläubigen in ihrem christlich getragenen gesellschaftlichen Engagement zu stärken und zu unterstützen, bleibt hinter ihrem Wesen zurück, das ihr von Anfang an aufgetragen war: Salz der Erde und Licht der Welt zu sein (Mt 5, 13-16). Mit ihrem Festhalten an überkommenen Machtstrukturen setzt die Kirche ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel. Dieser Auftrag gebietet der Kirche, eine demokratische Gesellschaft kritisch zu begleiten und ihr Impulse zu einer umfassenden und vertieften Demokratisierung zu geben. Das kann sie aber nur tun, wenn sie sich als Gemeinschaft versteht, die neue Wege zur humaneren Gestaltung des Zusammenlebens selbst mutig beschreitet und neue Modelle demokratischeren Miteinanders, neue Formen gleichberechtigten, solidarischen und mitverantwortlichen Zusammenlebens stimuliert und vorlebt. 3. Demokratisierung der Kirche als theologische NotwendigkeitWenn nach Möglichkeiten einer Demokratisierung der Kirche gefragt und hier ein Demokratieförderplan für die Kirche vorgelegt wird, geht es nicht um eine Identifizierung von Demokratie und kirchlicher Verfaßtheit, sondern um den Aufweis von verbindenden Elementen und Übertragungsmöglichkeiten, für die es insbesondere auch theologische Gründe gibt. Natürlich kann - aus theologischer Perspektive - die Kirche, deren Wesen auf Gott verweist und nicht auf menschlicher Gründung beruht, auch in ihrer geschichtlichen Gestalt niemals in menschlichen Verfassungsmodellen aufgehen. Theologisch gesprochen ist die Kirche "das im Mysterium schon gegenwärtige Reich Christi" (Lumen Gentium 3). Da die Kirche von Gott her berufen ist und in Jesus Christus gründet, ist sie niemals Selbstzweck, sondern "Zeichen und Werkzeug der innigsten Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit" (Lumen Gentium 1). Die besondere Wirklichkeit der Kirche macht sie kritisch gegen jede Ideologisierung menschlicher Herrschaftsformen - auch gegen die "monarchische" Herrschaftsform, die in die kirchliche Verfaßtheit Eingang gefunden hat. Die Kirche, die nicht auf menschlicher Gründung beruht, kann niemals in menschlichen Verfassungsmodellen aufgehen. Wenn die Kirche auf demokratische Elemente zurückgreift, darf sie sich getragen wissen von dem im Neuen Testament bezeugten partnerschaftlichen und herrschaftsfreien Handeln Jesu und der Praxis der Urkirche sowie von Spuren demokratischer Tradition in der Geschichte der Kirche. Zugleich macht sie sich dadurch offen und fähig für einen Dialog mit den Menschen unserer Zeit, indem sie die Aktualität des christlichen Glaubens als kompatibel mit anerkannten Formen humaner Gemeinschaft bezeugt. Alle Christinnen und Christen haben am königlichen priesterlichen und prophetischen Amt Jesu Christi teil. Diese Nähe und Offenheit des Wesens der Kirche zu Elementen einer demokratischen Kultur liegt im Gemeinschaftscharakter der Kirche begründet, den das Zweite Vatikanische Konzil unter den Begriff des Volkes Gottes gefaßt hat sowie in der wesenhaften Gleichheit aller Gläubigen vor jedem hierarchischen Unterschied. Diesen fundamentalen Feststellungen entspricht der Dialog als kirchliches Grundprinzip, einem Dialog der auch Früchte tragen und Ergebnisse bringen soll. Christsein ist wesentlich eine soziale Wirklichkeit. Eingegliedert durch die Sakramente Taufe und Firmung sind alle Christinnen und Christen Volk Gottes, haben sie teil am königlichen, priesterlichen und prophetischen Amt Jesu Christi. Das gemeinsame Priestertum aller Christinnen und Christen und die gemeinsame Teilhabe am Glaubenszeugnis machen alle Gläubigen in der Kirche wesenhaft gleich (vgl. auch can. 208, Codex Iuris Canonici). Die Gleichheit aller Gläubigen legt es nahe, die Berufung in kirchliche Ämter bedeutend breiter als bisher durch die betroffenen Gläubigen zu legitimieren. Die Berücksichtigung des speziellen Auftrags des kirchlichen Amtes, beispielsweise als sakramentaler Dienst an der Einheit der Kirche, schließt die Frage nicht aus, wie und durch wen die kirchlichen Amtsträger selbst ihre Legitimierung erfahren, über die praktizierte Berufungstheologie hinaus. Wesenhafte Gleichheit aller Gläubigen heißt aber auch, sie als Subjekte in der Gestaltung ihres Glaubens anzuerkennen. Das Argument, über Glaube ließe sich nicht demokratisch befinden, ist nicht nur Zeichen für die Angst vor Machtverlust und unbequemen Erneuerungen, sondern übersieht auch die Bedeutung des sensus fidelium (d.h. des gemeinsamen Glaubenssinns aller Gläubigen). Wesenhafte Gleichheit aller Gläubigen heißt aber auch, sie als Subjekte in der Gestaltung ihres Glaubens anzuerkennen. Das gemeinsame Priestertum aller Gläubigen erfordert auch eine Reflexion des Amtsverständnisses. Die Leitungsaufgabe ist ein Dienstamt, das auf die Kirche als Volk Gottes bezogen bleibt und damit wesentlich diakonisch geprägt sein muß, vgl. Mt 20, 26: ,Bei euch soll es nicht so sein "sondern wer bei euch groß sein will, der soll euer Diener sein (...).". 4. Der DemokratieförderplanAusgehend von den genannten kulturellen Erfahrungen, gesellschaftlichen Herausforderungen und theologischen Notwendigkeiten läßt sich der Demokratieförderplan in drei grundlegende Forderungen bündeln: die Forderungen nach - demokratisch agierenden und die Gleichberechtigung der Laien gewährleistenden Entscheidungsgremien,
- der Durchsetzung der Gleichstellung der Frauen in der Kirche und
- einer innerkirchlichen Gewaltenteilung.
4.1 Entscheidung statt AnhörungIn wichtigen Fragen kirchlichen Lebens können Laien - wenn überhaupt - nur beratend mitwirken. Eine Ausnahme ist der Finanzbereich. Die Gläubigen sind aber als Subjekte ihres Glaubens, als Trägerinnen und Träger kirchlichen Lebens, als gleichberechtigtes Volk Gottes ernst zunehmen. Darum ist es allein mit Beratungsmöglichkeiten - ohne wirkliche Mitwirkungs- und Gestaltungsvollmacht - nicht getan. Der BDKJ fordert daher den Zugang zu und die Schaffung von Entscheidungsstrukturen, an denen alle - auch die Laien - angemessen beteiligt sind: Die Berufung in kirchliche Ämter, die Bestellung in kirchliche Verantwortung und die Besetzung von Leitungsgremien muß bedeutend breiter als bisher durch die betroffenen Gläubigen legitimiert werden. Die Berufung in kirchliche Ämter, die Bestellung in kirchliche Verantwortung und die Besetzung von Leitungsgremien muß bedeutend breiter als bisher durch die betroffenen Gläubigen legitimiert werden. Möglichkeiten sind Vorschlagslisten, Hearings, Wahlen, verbindliche Berücksichtigung der Meinung der Räte, Stellenbeschreibungen...Die Palette der Ämter und Funktionen, die einer breiteren Legitimierung bedarf, reicht vom Bischof über Domkapitulare und Referatsleiter bis zu der Besetzung von Pfarrstellen. Beispielsweise wäre es denkbar, daß bei einer Pfarrstellenbesetzung der Pfarrgemeinderat aus den Bewerbern einen Kandidaten auswählt, der vom Bischof endgültig bestätigt werden müßte; oder aber dem Pfarrgemeinderat werden von Seiten der Bistumsleitung geeignete Kandidaten vorgeschlagen, aus denen das Gremium dann den Geeigneten auswählen kann. Alle verantwortlichen Positionen in der Kirche, die von Priestern besetzt sind, sind daraufhin zu prüfen, ob für ihre Wahrnehmung das Weiheamt erforderlich ist, und andernfalls künftig auch für Laien zu öffnen. In den kirchlichen Gremien muß ein Vetorecht für die zuständigen Amtsträger genau definiert und eng an den Kernbestand des christlichen Glaubens gebunden werden. Eine spürbare Dezentralisierung in Finanzfragen ist zu verwirklichen. Bei Finanzfragen in der Kirche ist eine spürbare Dezentralisierung zu verwirklichen. Hintergrund sind die theologische und lehramtliche Überzeugung, die Pfarrgemeinde als grundlegende Einheit der Kirche zu sehen sowie das Subsidiaritätsprinzip der katholischen Sozialehre. Die Möglichkeit, finanziell mitzubestimmen, ist entscheidend, um wirklich Subjekt der Pastoral zu werden. 4.2 Ernstnehmen statt VertröstenInnerhalb des verbandlichen Engagements für eine demokratische Kultur in der Kirche nimmt der Einsatz für die Anerkennung und Umsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Mädchen und Frauen im kirchlichen Leben einen besonderen Stellenwert ein. Mädchen und Frauen wollen sich mit ihrer ganzen Person, ihren Lebensentwürfen und Gestaltungsansprüchen in alle Bereiche des kirchlichen Lebens einbringen. Wo Kirche die Erfahrungen, Fähigkeiten und Empfindungen von Mädchen und Frauen ausgrenzt und abwertet und es ihnen verweigert, in allen verantwortlichen Funktionen wirksam zu werden, kann sie kaum etwas vom befreienden, wertschätzenden und sinnstiftenden christlichen Glauben vermitteln. Der BDKJ fordert daher eine Beteiligung von Frauen an allen kirchlichen Funktionen. Diese Forderung gilt auch - wenngleich nicht nur - für das kirchliche Weiheamt. Die Beteiligung von Frauen an allen kirchlichen Funktionen u.a. am kirchlichen Weiheamt ist nötig. Der BDKJ drängt das Bischöfliche Ordinariat, verantwortliche Funktionen in der Kirche, die nicht der Weihe bedürfen, mindestens solange mit Frauen zu besetzen, bis die Hälfte solcher Positionen in der Diözese von Frauen wahrgenommen wird. Dies darf aber Laienmänner nicht ausgrenzen. Der BDKJ fordert die Verantwortlichen in Kirche und Universität auf, für neu zu besetzende Lehrstühle im Fachbereich Katholische Theologie Frauen zu berufen und Feministische Theologie als ordentliches Lehr- und Prüfungsfach des katholischen Theologiestudiums zu verankern. Leitungsgremien sind geschlechtsparitätisch zu besetzen. 4.3 Gewaltenteilung statt MachtmonopolDas Amtsverständnis, das bislang die kirchliche Verfaßtheit prägt, führt zu einer Monopolisierung der Normen-, Durchführungs- und Urteilsgewalten bei den Amtsträgern. Beispielsweise ist der Bischof Gesetzgeber, Richter und Ausführungsorgan in einem. Diese Machtkonzentration belastet ein dialogisches Miteinander von Laien und Klerus. In Streitfragen, bei inhaltlichen Unterschieden und bei formalen Unklarheiten fehlt eine unparteiische Vermittlungs- und Entscheidungsinstanz. Laien fehlt in solchen Fällen eine unabhängige Berufungsmöglichkeit. Der BDKJ drängt auf eine offene Diskussion über das Verständnis des hierarchischen Amtes in der Kirche. Grundlinie soll sein, das Amt in demokratische Legitimationsprozesse einzubinden, ohne seine besondere Autorität und Aufgabe zu vernachlässigen. Die Amtsfrage ist nach Meinung des BDKJ der Kernpunkt für die Frage nach mehr Mitbestimmung und Demokratie in der Kirche sowie deren zukunftsfähige Gestalt. Einbindung des Amtes in demokratische Legitimationsprozesse, ohne seine Autorität und Aufgabe zu vernachlässigen. Für diese Diskussion benennt der BDKJ einige Eckpunkte. Wichtige Aufgaben des Amtes sind seiner Meinung nach: - der Einheit zu dienen;
- die kirchlichen Grundvollzüge (Verkündigung, Diakonie, Gemeindebildung, Liturgie) in ihrer Gesamtheit zu fördern und an ihre Verwurzelung in der Praxis Jesu zu erinnern;
- die Substanz des Glaubens (analog zum Stellenwert des Menschenrechtskatalogs in parlamentarischen Demokratien) zu bewahren, indem in Streitfällen der Konsens des Gottesvolkes gesucht wird.
Ist die kirchliche Überlieferung durch den fehlenden Konsens fundamental bedroht, muß das Amt Entscheidungen herbeiführen. Eine zurückhaltende und sensible Anwendung dieses Letztentscheidungsrechtes ist erforderlich. Für alle anderen Fragen ist die Einrichtung eines parlamentarisch-synodalen Entscheidungsgremiums sinnvoll, um die Kräfte der bisher vielfältig aufgesplitterten Gremien zu bündeln. Als Kern eines solchen Gremiums bietet sich die Rätestruktur an. Einrichtung unabhängiger Schieds- und Vermittlungsstellen mit klar definierten Kompetenzen und paritätischer Besetzung. Der BDKJ fordert weiter die Einrichtung unabhängiger Schieds- und Vermittlungsstellen mit klar definierten Kompetenzen und paritätischer Besetzung aus Laien und Klerikern. Dies wäre ein Zeichen dafür, daß Laien als Dialogpartnerinnen und -partner akzeptiert sind und mit der Prozeßhaftigkeit kirchlicher Positionen und Entscheidungen gerechnet wird. Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland hat bereits 1975 eine ,Ordnung für Schiedsstellen und Verwaltungsgerichte" formuliert und den Papst um eine Rahmenordnung für die kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit oder wenigstens um eine Einzelermächtigung für die Deutsche Bischofskonferenz ersucht. Dieses Ersuchen ist noch immer nicht beantwortet worden. 5. Grund zur HoffnungMit Kritik an kirchlichen Autoritäten ist es natürlich nicht getan. Daß sich in der Kirche etwas bewegt, liegt vor allem an den Christinnen und Christen selbst. Ergebnisse zeigen, auch in der Kirche Würzburgs ist die Zeit für einen Wandel reif. Der BDKJ sieht Grund zur Hoffnung, weil der Wille zur Erneuerung der Kirche nicht auf bestimmte kritische Gruppen in der Kirche beschränkt ist, weil insbesondere auch viele Amtsträger, Leiterinnen und Leiter von Ordensgemeinschaften und zahlreiche Christinnen und Christen auf allen kirchlichen Ebenen einen tiefgreifenden Wandel bejahen und fördern. Die Ergebnisse des Unternehmens Reißverschluß und die Rückmeldungen beim Erwachsenenprojekt ,,Wir sind Kirche - Wege suchen im Gespräch" zeigen, daß auch in der Kirche Würzburgs die Zeit für einen Wandel reif ist. Der BDKJ hat die Hoffnung auf eine demokratischere, menschenfreundlichere und damit glaubwürdigere Kirche gerade auch deshalb, weil wir als Christinnen und Christen den Glauben haben, daß die Kraft des Evangeliums Jesu Christi sich in der Kirche als stärker erweisen wird als alle strukturellen Hindernisse und menschlichen Unzulänglichkeiten.
Der Demokratieförderplan ist erhältlich bei der BDKJ-Diözesanstelle KIlianeum - Haus der Jugend Ottostr. 1 97070 Würzburg Tel.: 0931 / 386 63 141 Fax: 0931 / 386 63 129 bdkj@bistum-wuerzburg.de
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